Achtung! Diese Informationen sind gültig für Studenten, die nach der alten LPO studieren.
Unbeschadet der Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium setzt das Studium angemessene Kenntnisse der lateinischen Sprache voraus. Für Studienanfänger, die ihre Sprachkenntnisse außerhalb des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts des Gymnasiums erworben haben, werden besondere sprachpraktische Übungen angeboten, die spätestens bis zum Beginn des 3. Fachsemesters erfolgreich abschlossen sein sollen. Alle Anfänger unterziehen sich einem sprachpraktischen Einstufungstest, dessen Ergebnis bei der Studienberatung berücksichtigt wird.
Bis zur Meldung zur Zwischenprüfung ist das Graecum nachzuweisen. Für Studenten ohne Griechischkenntnisse werden griechische Sprachkurse angeboten, die auf das Graecum vorbereiten.
Durch das vertiefte Studium (gemäß § 3 LPO I) des Lateinischen sollen die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, wie sie die Ausübung eines Lehramts erfordert.
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1. fachwissenschaftliche Studienziele
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a) Beherrschung der lateinischen Sprache in Hin- und Herübersetzung
b) Kenntnis der lateinischen Literatur in ihrer historischen Entwicklung und ihrer Nachwirkung
c) Literaturwisssenschaftliche Kenntnisse, insbesondere auch über das Verhätnis der lateinischen zur griechischen Literatur
d) Kenntnis der Geschichte der lateinischen Sprache
e) Sicherheit in der Bestimmung und im Vortrag der häufigsten metrischen Formen
f) Vertiefte Kenntnisse in der Geschichte des griechisch-römischen Altertums, in antiker Philosophie ud in antiker Kunst sowie in griechisch-römische Mythologie und Religion
2. fachdidaktische Studienziele gemäß § 37 Abs. 2 LPO I
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I. Erster Studienabschnitt (Grundstudium)
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a) Festigung der Kenntnisse in der lateinsichen Schulgrammatik,
Erweiterung des aktiven Wortschatzes
b) Erwerb griechischer Sprachkenntnisse
c) Schulung in der Fähigkeit, leichtere Texte aus dem Deutschen ins Lateinische zu übersetzen
d) Schulung in der Fähigkeit, Texte aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen und sachlich und sprachlich zu erklären
e) Lektüre bedeutender Werke aus der klassischen Epoche der römischen Literatur, auch unter Anleitung (vgl. den Lekürekanon)
f) Orientierung über die Geschichte der römischen Literatur
g) Erwerb von Grundkenntnissen in den Methoden und Arbeitsmitteln der lateinischen Philologie
h) Erwerb von Grundkenntnissen in der Geschiche und Mythologie des römischen Altertums und in der lateinischen Metrik
i) Einübung in das Arbeiten an griechischen Texten, die für die römische Literatur von Bedeutung sind (nur für Studenten ohne das Prüfungsfach Griechisch)
k) fachdidaktische Studien gemäß § 37 Abs. 2 LPO I.
II: Studienabschnitt (Hauptstudium)
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a) Wissenschaftliches Arbeiten an lateinsichen Texten oder daraus
abgeleiteten systematischen Problemstellungen unter Anleitung; Abfassen
von Arbeiten, die erkennen lassen, daß der Student zu
selbstänsiger Beschäftigung mit fachwissenschaftlichen
Problemen befähigt ist.
b) Intensives Studium je eines lateinischen Prosaikers und Dichters, des geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergrunds, des Fortlebens (besonders des Einflusses auf die deutsche klassische Literatur) dieser beiden Autoren unter Berücksichtigung der literaturwissenschaftlichen Forschung.
c) Lektüre bedeutender Werke zur Gewinnung eines Überblicks über die lateinsiche Literatur in ihren Gattungen (auch unter Anleitung). Je ein Werk soll aus altlateinsicher und spät- oder mittellateinischer Zeit stammen.
d) Vertiefung der lateinischen Sprachkenntnisse über den Bereich der Schulgrammatik hinaus, Beschreiung und Erklärung grammatikalischer Erscheinungen und Probelem (auch aus dem Gebiet der historischen Grammatik).
e) Beschäftigung mit Hauptproblemen der antiken Philosophie und Hauptwerken der antiken Kunst; vertieftes Studium eines besonderen Gebietes der klassischen Archäologie; Erwerb eines Überblicks über die Geschichte des Altertums; Erwerb von Kenntnissen auf sonstigen Sachgebieten, die für die Interpretation lateinischer Texte notwendig sind.
f) Schulung der Fähigkeit, lateinische Texte ins Deutsche zu übersetzen und inhaltlich, formal, sprachlich und stilistisch zu erklären.
g) Schulung der Fähigkeit, dem antiken Gedankenkreis angehörende Texte aus dem Deutschen in das Lateinische zu übertragen.
h) fachdidaktische Studien gemäß § 37 Abs. 2 LPO I.
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I. Erster Studienabschnitt (Grundstudium)
Empfohlene Lehrverstaltungen: 40 SWS
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a) scheinpflichtig
2 SWS Proseminar mit Schwerpunkt Poesie (Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung)
2 SWS Proseminar mit Schwerpunkt Prosa (Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung)
In einem der beiden Proseminare muß eine schriftliche Hausarbeit eingereicht und angenommen sein.
2 SWS Proseminar aus dem Bereich der griechischen Philologie,
bei der Fächerverbindung Griechisch und Latein stattdessen ein
drittes lateinisches Proseminar (Zulassungsvorassetzung zur
Zwischenprüfung und zum Staatsexamen)
2 SWS deutsch-lateinische Übersetzungsübungen Mittelstufe
(Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung)
b) nicht scheinpflichtig:
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2 SWS Vorlesung aus dem Bereich der griechischen Philologie (nur
für Bewerber ohne Prüfungsfach Griechisch)
2 SWS Einführungsveranstaltung
16 SWS Vorlesungen
4 SWS deutsch-lateinische Übersetzungsübungen Unterstufe
4 SWS lateinisch-deutsche Übersetzungsübungen Unterstufe
2 SWS Lekürekurs
2 SWS Kurs in antiker Metrik
2 SWS fachdidaktische Vorlesung
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Zweiter Studienabschnitt (Hauptstudium)
Empfohlene Lehrveranstaltungen: 40 SWS, davon
a) scheinpflichtig:
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4 SWS 2 Hauptseminare (Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen)
6 SWS lateinische Sprachübungen (Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen)
Teilnahme an einer Exkursion zu Stätten der Antike (Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen)
2 SWS fachdidaktisches Proseminar (Zulassungsvorssetzung zum Staatsexamen)
b) nicht scheinpflichtig:
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16 SWS Vorlesungen
4 SWS lateinisch-deutsche Übersetzungsübungen Oberstufe (Klausurenkurs)
2 SWS Übungen zur Vorbereitung auf die lateinische Interpretationsklausur
2 SWS Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der Klassischen Archäologie
2 SWS Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der Sprachwissenschaft oder des Mittellateinischen
2 SWS Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet der Alten Geschichte
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